Bodenseeschifferpatent A
Berechtigt zum Führen von Motorbooten ab 4,61 kW (6 PS) ohne Leistungsbegrenzung. Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein am Rhein und der Straßenbrücke Konstanz.
(Für die Strecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen - Hochrheinpatent.)
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- gültiger Kfz-Führerschein oder polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest über Seh- und Farbunterscheidungsvermögen etc.
- Kopie von SBF-Binnen oder SBF-See, damit entfällt die Praxisprüfung
Ausbildungsverlauf Theorie
1 Abend, Dauer etwa 2-3 Stunden.
(Aufbau-Unterricht nach Sportbootführerschein-Binnen oder -See)
Themen u.a. spezifische und geografische Besonderheiten, Naturschutz, Umweltschutz, Rechtsverhältnisse, Verordnungen, Patentbestimmungen, Ausweich- und Fahrregeln, Schifffahrts- und Schallzeichen, Lichterführung.
Praxisausbildung entfällt,
da die Praxis des SBF-Binnen bzw. SBF-See anerkannt wird.
Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter am Bodensee (z.B. Friedrichshafen, Lindau, Konstanz) abgenommen. Grundlage ist die Prüfungsordnung für das Bodenseeschifferpatent.
Bei einem der zuständigen Landratsämter kann einmal im Jahr ein auf vier zusammenhängende Wochen befristetes „Urlaubs-Schifferpatent“ oder auch „Gast-Patent“ beantragt werden, sofern man im Besitz eines gültigen deutschen Befähigungsnachweises ist (z.B. SBF-Binnen).
Das WSC bietet die Möglichkeit, die Theorie-Prüfungen zum Bodenseeschifferpatent hier in Stuttgart abzulegen.