SBF: Sportbootführerschein Binnen (Motor)

Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen.

  • Sportboote mit Motor ab 11,03 kW (15 PS)
  • Sportboote bis 20 Meter Länge
  • Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Flüsse, Seen, etc.)

Voraussetzungen: 

  • 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfungszulassung)
  • „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses - auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

International anerkannt nach Resolution Nr. 40

Mit unseren Pakete und Kombinationen zum SBF Binnen

SBF: Sportbootführerschein See (Motor)

Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf Seeschifffahrtsstraßen.

  • Sportboote mit Motor ab 11,03 kW (15 PS), bzw. Vorgabe des jeweiligen Landes (z.B. Kroatien ab 0,1 kW)
  • Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (Meer, Salzwasser)

Voraussetzungen: 

  • 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfungszulassung)
  • „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses - auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

International anerkannt nach Resolution Nr. 40

Mit unseren Pakete und Kombinationen zum SBF See

Bodenseeschifferpatent A (Motor)

Das Bodenseeschifferpatent A ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten mit Motor auf dem Bodensee.

  • Sportboote mit Motor ab 4,4 kW (6 PS)
  • Geltungsbereich Bodensee (Flüsse, Seen, etc.)


Voraussetzungen: 

  • 18 Jahre
  • „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“,
    oder SBF See / Binnen jünger als 1 Jahr
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses, oder SBF See / Binnen


Der SBF Binnen / See ersetzt die praktische Prüfung des Bodenseeschifferpatents.

Bodenseeschifferpatent in Stuttgart machen

SBF: Sportbootführerschein Binnen (Segel)

Der Sportbootführerschein Binnen unter Segel ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Segelbooten und - Jollen Binnenschifffahrtsstraßen, bzw. der Fähigkeitsnachweis, wenn du planst ein Segelschiff oder eine Jolle zu mieten.

  • Fähigkeitsnachweis
  • Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Flüsse, Seen, etc.)
  • Grundlage zur Erhalten des Bodenseeschifferpatent A (Segel), ohne an den Bodensee zu müssen

Voraussetzungen: 

  • 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfungszulassung)
  • „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.


International anerkannt nach Resolution Nr. 40


SKS - Sportküstenschifferschein

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er wird in der Regel beim Chartern einer Segelyacht vorausgesetzt und ist in einigen Ländern (z.B. Kroatien) Pflicht. Er ist außerdem vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

  • Fähigkeitsnachweis
  • Yachten unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste)

Voraussetzungen: 

  • 16 Jahre
  • Besitz des SBF-See
  • Für die praktische Prüfung: Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern


International anerkannt nach Resolution Nr. 40


UBI: UKW-Sprechfunkzeugnis (Binnenfunk auf Flüssen und Seen)

Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen wie Flüssen und Seen. 

  • Pflicht, sobald ein Boot auf Flüssen und Seen mit Funk ausgestattet ist

Voraussetzungen: 

  • 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Zulassung)


International anerkannt.


SRC: Short Range Certificate (Meer und Küste)

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC). Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. 

  • Fast überall Pflicht, sobald ein Funk an Bord ist
  • In einigen Ländern (z.B. Kroatien generelle Pflicht)

Voraussetzungen: 

  • 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Zulassung)


International und unbefristet gültig.


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